Grundartikel

Die Neppendorfer Heimatortsgemeinschaft (HOG) ist eine freiwillige Vereinigung ehemaliger Neppendorfer Landsleute, die nun außerhalb ihrer Heimat Siebenbürgen siedeln. Die Arbeit der HOG wird getragen vom Verantwortungsbewusstsein seiner Mitglieder gegenüber dem geistig kulturellen Erbe in der Heimatgemeinde Neppendorf und in der neuen Heimat. Das Wirken der HOG ist gemeinnützig und nicht auf das Erzielen von materiellen Gewinnen ausgerichtet. Jede Tätigkeit innerhalb der HOG geschieht ehrenamtlich. Die Neppendorfer HOG ist unabhängig von jeder politischer und konfessioneller Bindung. Sie ist Mitglied im Verband der Siebenbürgisch-Sächsischen Heimatortsgemeinschaften e.V. in Deutschland.

Zweck der Neppendorfer HOG

Ist eine Beitragleistung zur Bewahrung des geistigen und kulturellen Erbes der Neppendorfer, Heimatpflege und Pflege des Zusammengehörigkeitsgefühls zwischen Neppendorfer außerhalb der Heimat.

Ziele der Neppendorfer HOG

  1. Erhalt, Pflege, Weiterführung und Erneuerung von Beziehungen zwischen Neppendorfer in der außersiebenbürgischen Zerstreuung.
  2. Dokumentation des Lebens und der Leistungen von Neppendorfer in der außersiebenbürgischen Zerstreuung.
  3. Materielle Unterstützung von besonderen Neppendorfer Projekten außerhalb der Heimatgemeinde
  4. Mitwirkung bei Erhalt, Betreuung und Pflege von bedeutenden Kulturdenkmälern, Heimatkirche und Friedhof in Neppendorf
  5. Verwaltung und Einsatz der freiwilligen Spenden seitens der HOG- Mitglieder und anderer Helfer in oben genanntem Sinn

Mitgliedschaft

Mitglieder der HOG sind Neppendorfer Landsleute, die die Umsetzung der genannten Ziele unterstützen wollen, diese Satzungen anerkennen und das durch freiwillige Spenden zum Ausdruck bringen. Die Mitglieder erhalten halbjährig die Informationsschrift der HOG „Neppendorfer Blätter“ kostenlos. Das setzt jedoch eine Jährliche Spende von mindestens 10,00;- Euro voraus, davon die Blätter finanziert (erstellt und verteilt) und der Restbetrag für die erwähnten Ziele eingesetzt werden. Die Mitglieder werden in einer Datei erfasst und ihre Personaldaten vertraulich behandelt.

Die Mitgliedschaft endet 18 Monate nach dem Datum der letzten regelmäßigen Mindestspende wie oben erwähnt.

Organe der HOG Neppendorf

a. Die Vollversammlung: Sie bestimmt die Richtlinien für die Tätigkeit der HOG und ihres Vorstands. Sie tritt auf Einladung des Vorstands vornehmlich bei Neppendorfer Treffen in Deutschland und spätestens bei der Wahl eines neuen Vorstands zusammen. Bei Nichtbeteiligung von Mitgliedern an der Vollversammlung können dieselben ihre Anliegen dem Vorstand schriftlich vortragen.

b. Der HOG-Vorstand: Er verantwortet die Einhaltung dieser Satzungen und eventueller besonderer Beschlüsse der Vollversammlung. Er setzt sich aus mindestens fünf Mitglieder der HOG zusammen und wird jeweils nach vier, spätestens nach sechs Jahren, anlässlich von Neppendorfer Treffen in Deutschland, von den Mitglieder der HOG neu gewählt.

Die Kandidaten werden den Mitgliedern in den Neppendorfer Blätter vorgestellt. Eine Briefwahl ist möglich. Die von der Vollversammlung und Briefwähler gewählten Vorstandsmitglieder vergeben untereinander folgende Ämter: Vorsitzende/r, Stellvertretende/r Vorsitzende/r, Kassier, zwei Rechnungsprüfer.

Der Vorstand tagt nach Bedarf. Bedingt durch die großen Entfernungen zwischen den Wohnorten seiner Mitglieder, können Beschlüsse auch telefonisch beraten und gefasst werden,

Der Vorsitzende vertritt die HOG nach außen und innen und zeichnet Schriftstücke im Namen der HOG. Mit der Durchführung von Aufgaben kann der Vorstand auch andere Mitglieder der HOG beauftragen.

Der Vorstand verantwortet die Herausgabe der Neppendorfer Blätter und die Führung der HOG- Chronik.

Der Kassier verwaltet die Gelder der HOG und erstellt jährlich einen Kassenbericht, der von den Rechnungsprüfern geprüft wird. Die Mitglieder werden zum Jahresende über die Einnahmen und Ausgaben der HOG in der Dezemberausgabe der Neppendorfer Blätter informiert.

Die bei der Durchführung der HOG- Aufgaben entstehenden Unkosten trägt die HOG. Die Abrechnung erfolgt mittels der vom Vorstand genehmigten Pauschalen und anhand von Belegen.

Die HOG führt ein Siegel (rund oder oval) mit der Inschrift „HOG Neppendorf“ das bei dem Vorsitzenden, als dem Siegelführer, aufbewahrt wird.

Auflösung der HOG

Bei schwindendem Interesse seitens unserer Landsleute an der Weiterführung der HOG und unter betriebswirtschaftlichen Aspekten eine zu geringe Mitgliederzahl, kann der Vorstand die Auflösung der HOG beschließen, nach dem die Mitglieder davon in Kenntnis gesetzt wurden. Vorhandene Geldmittel werden im Sinne der genannten Ziele vom Vorstand eingesetzt und die Kasse aufgelöst.

Darüber wird eine Niederschrift im Chronikbuch der HOG verfasst und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet. Das Chronikbuch wird dem Archiv der Siebenbürgischen Bibliothek in Gundelsheim zur Aufbewahrung übergeben.

Die Liste der HOG- Mitglieder, die Spendenkartei sowie die Kontoauszüge werden vom Kassenwart fünf Jahre aufbewahrt und während dieser Zeit, auf Wunsch ehemaligen HOG- Mitglieder, denselben zur Einsichtnahme offen gelegt.

Diese Satzungen wurden vom Neppendorfer HOG-Vorstand in seiner Sitzung vom 14.April 2007 beschlossen und unterzeichnet.