Antragsfrist
Pressemitteilung des BdV – Bund der Vertriebenen
Antrag auf Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter jetzt stellen.
Am 19. Juli 2017 fand die dritte Sitzung des Beirates zum Verfahren über die Anerkennungsleistung für ehemalige deutsche Zwangsarbeiter statt. Die Beiratsmitglieder, u.a. BdV-Präsident Dr. Bernd Fabritius MdB, wurden dabei über den Stand des Verfahrens informiert, den wir auf diesem Wege an die Mitgliedsverbände weitergeben wollen.
Bis zum 30.6.2017 sind 24.896 Anträge beim Bundesverwaltungsamt eingegangen. Über 96 % der Antragsteller wohnen heute im Bundesgebiet und haben von hier aus ihre Anträge gestellt. Etwa 90 % der Antragsteller sind 80 Jahre und älter. Wegen des hohen Alters der Betroffenen hat die schnelle Bearbeitung der Anträge höchste Priorität. Allein die hohe Zahl der Anträge und ihre aufwändige Prüfung können im Einzelfall zu einer etwas verlängerten Bearbeitungsdauer führen. Häufig sind Rückfragen beim Antragsteller oder bei Behörden und anderen Einrichtungen notwendig. Das Bundesverwaltungsamt bearbeitet die Verfahren im Interesse der oft sehr betagten Antragsteller und mit Blick auf ihr erlittenes Schicksal die Verfahren besonders konzentriert und mit dem Ziel, ihnen für das erlittene schwere Schicksal die von der Richtlinie vorgesehene Anerkennung zukommen zu lassen.